Anfrage: Werden Fördergelder beantragt?

Unsere Fraktion stellt heute folgende Anfrage an die Verwaltung zum Thema Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona-Pandemie.

Das Land stellt 40 Millionen Euro für Investitionen in kommunalen Klimaschutz bereit – Gemeinden und Kreise können ab sofort bis zum 30. Juni 2022 Anträge stellen.

Wir würden gerne wissen, für welche Projekte (2 Anträge möglich) sich die Verwaltung entscheidet.Hintergrund: Von der energetischen Sanierung bis zur klimafreundlichen Mobilität: Das Land Nordrhein-Westfalen setzt auch unter den veränderten Rahmenbedingungen der Corona-Krise auf die Einhaltung der Klimaziele. Daher stellt die Landesregierung Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro für kommunale Klimaschutzinvestitionen zur Verfügung. Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, die sich infolge der Corona-Pandemie verzögert haben oder gar ganz ausgeblieben sind, können damit nachträglich angestoßen werden.Alle Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen können Kompensationsmittel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragen. Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses wird analog zum Gemeindefinanzierungsgesetz in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und der jeweiligen Gemeindegebietsfläche berechnet. Das Spektrum der möglichen Verwendungszwecke ist breit gefächert: Es reicht von Maßnahmen der energetischen Sanierung über investitionsbegleitende Maßnahmen für mehr Klimaschutz bis hin zu Maßnahmen im Zusammenhang mit einer klimafreundlichen Mobilität. Die Antragstellung erfolgt über ein schlankes und digitales Verfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg. Rund um das Antragsverfahren berät die PlattformKlima.NRW, ein Angebot der Kommunal Agentur NRW.Weitere Infos finden Sie unter: https://plattformklima.nrw/kontakt/

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