Anfrage zum Nicht-Verweis von Anträgen durch den Hauptausschuss

Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Thema: Kann der Hauptausschuss den Antrag einer Fraktion ablehnen?


Sehr geehrte Frau Heymann,

in der Sitzung des Hauptausschusses (Nr. 26/HA) am 16.04.2024 wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.04.2024 eingebracht: Antrag auf naturnahe Waldbewirtschaftung für städtische Wälder Vorlage: 2024/0133. Im Top Ö 7.1 schlägt die Verwaltung vor, diesen Antrag in den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz zu verweisen.

Ein Mitglied des Hauptausschusses hat in der Sitzung gefordert, den Antrag nicht zu verweisen, also abzulehnen. In der anschließenden Abstimmung wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Anträge zur Sache zu stellen sind für eine Fraktion ein wichtiges Instrument. Der Verweis eines Antrages in einen bestimmten Ausschuss durch den Hauptausschuss ist sinnvoll. Eine Nicht-Verweis, also eine Ablehnung, hält meine Fraktion für eine Überschreitung der Kompetenz des Hauptausschusses. Aus unserer Sicht muss die Möglichkeit bestehen, dass der betreffende Ausschuss über einen gestellten Antrag diskutieren kann.

Auch wenn die „Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre“ (Geschäftsordnung Paragraf 17 (3) c) analog zur Anfrage), muss aus unserer Sicht der betreffende Ausschuss und nicht der Hauptausschuss eine Entscheidung treffen, nachdem er diese Information (unverhältnismäßigen Aufwand) von der Verwaltung erhalten hat.

Wir bitten Sie, zukünftig den Nicht-Verweis zu unterbinden oder uns zu erklären, aufgrund welchen Paragraphs der Gemeindeordnung NRW bzw. welcher Ordnung oder Satzung der Stadt Ennepetal ein solcher Nicht-Verweis legitimiert ist.

Mit besten Grüßen

Kurt Bienert

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