FFH Wald weiterhin unser Thema

Am 16.4. im Hauptausschuss:

Wir bleiben, was die unerlaubten Fällungen im FFH-Gebiet auf Meininghausen angeht, am Ball und wollen alles tun, damit sich ein solches maßloses Vorgehen nicht wiederholt!

Unser Antrag als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 3. April 2024 lautet daher:

Naturnahe Waldbewirtschaftung für städtische Wälder

1. Die Verwaltung möge ein Konzept erstellen, wie die Stadt ihre Wälder naturnah bewirtschaftet. Der Teil des Stadtwaldes, der im FFH-Gebiet liegt, ist über den Landschaftsplan besonders geschützt. Die hierin geforderten Pläne und Konzepte sind möglichst zeitnah umzusetzen. Für den übrigen Stadtwald möge die Verwaltung die Vorgaben der Forstgesetze zur „ordnungsgemäßen Forstwirtschaft“ konkretisieren (siehe Aufzählung unten).

2. Die Verwaltung möge festlegen, wann ein jährlicher Wirtschaftsplan für den Ennepetaler Wald erstellt wird und wie oft im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Bericht erstattet wird.

3. Die Verwaltung möge alle Forst- und Waldarbeiten ruhen lassen, bis ein entsprechender Plan vorliegt – ausgenommen selbstredend: Gefahrenbäume

Zum Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat in 1990 ein Urteil zu Wäldern in öffentlicher Hand gesprochen: „Die Bewirtschaftung des Körperschafts- und Staatswaldes (…) dient der Umwelt- und Erholungsfunktion, nicht der Sicherung von Absatz und Verwertung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse.“ Ziel: Wir brauchen eine Art des Wirtschaftens, die das gesamte Ökosystem des Waldes berücksichtigt. In §1a Landesforstgesetz NRW heißt es: „Kennzeichen nachhaltiger Forstwirtschaft ist, dass die Betreuung von Waldflächen und ihre Nutzung in einer Art und Weise erfolgt, dass die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen zu erfüllen, erhalten bleibt und anderen Ökosystemen kein Schaden zugefügt wird.“ Konzept für die Bewirtschaftung des Ennepetaler Stadtwaldes:

– Der Wald wird nach dem Dauerwald-Prinzip bewirtschaftet. Das bedeutet, die Nutzung er folgt maximal gruppenweise (horstweise). Kahlschläge unterbleiben gänzlich. Die Zahl der Eingriffe wird möglichst minimiert (nur alle 5-10 Jahre extensive Eingriffe).

– Das Ziel ist der Erhalt bzw. das Hinwirken auf stabile und gesunde Mischbestände. Bei Pflegeeingriffen werden seltene Baumarten gefördert. In Lücken können weitere Baumarten eingebracht werden. Pflanzung bleibt aber die Ausnahme (z.B. auf Flächen mit starkem Brombeer- oder Adlerfarnbewuchs). Grundsätzlich wird die Naturverjüngung bevorzugt.

– Die Baumartenwahl orientiert sich an der natürlichen Vegetation (Buchen-Eichen-Mischwälder). Wirtschaftlich interessante Baumarten dürfen einzeln bis gruppenweise beigemischt sein, aber einen Anteil von (50, 40, 30 %) nicht überschreiten. Als Anpassung an den Klimawandel dürfen einzeln bis gruppenweise weitere Baumarten eingebracht werden, sofern sie nach dem Stand der forstwissenschaftlichen Forschung als standortgerecht gelten.

– Es wird ein dauerhaftes Feinerschließungsnetz mit Rückegassen angelegt. Die Rückegassen haben einen Mindestabstand von (30/40 m) und werden farblich markiert.

– Bei allen Maßnahmen im Wald wird möglichst bestandsschonend vorgegangen. Die Aufträge werden nur an Unternehmen vergeben, die mindestens RAL-zertifiziert sind und ihre schonende Arbeitsweise immer wieder unter Beweis stellen. Bei Verstößen werden Unternehmen nicht wieder beauftragt. Harvester kommen nur selten zum Einsatz. Sie arbeiten bevorzugt entlang der Rückegassen. Tiefer im Bestand wird motormanuell gefällt. Beim Rücken sind – soweit es der Tierschutz erlaubt – Pferde zu bevorzugen.

– Da Alt- und Totholz von großer Bedeutung für das Ökosystem Wald ist, werden je Hektar mindestens (3, 4, 5, 😎 Bäume über das Nutzungsalter hinaus für die Alters- und Zerfallsphase stehen gelassen. Sie werden dauerhaft markiert. Abgestorbene Bäume werden nur entfernt an Wegrändern, wenn sie zur Gefahr für Menschen werden können.

– Ein gesunder, stabiler Mischwald verkraftet auch eine höhere Rehwilddichte. In einem Übergangszeitraum kann es aber notwendig sein, zum Schutz der Naturverjüngung und der gepflanzten Bäume die Rehwilddichte möglichst niedrig zu halten. Die Bejagung orientiert sich deshalb am Zustand des Waldes. Die Verbissbelastung wird über Weisergatter ermittelt.

– Pflanzenschutzmittel kommen nicht zum Einsatz.

– Alle Maßnahmen werden von forstlich ausgebildetem Personal vorbereitet und abgenommen (i.d.R. das betreuende Personal von Wald und Holz NRW).

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