Ergänzung und 1. Konkretisierung des Ratsbeschlusses vom 28.11.2019 (Vorlage 2019/673)
Die Verwaltung legt dem Hauptausschuss im März 2020 eine konkrete Formulierung zur Entscheidung vor. Der bisherige Absatz der Beschlussvorlagen: „Finanzielle/Personelle Auswirkungen/ Restbudget“ wird weiterentwickelt zu:
„Finanzielle/Personelle/Klimarelevante Auswirkungen/ Restbudget“.
Begründung:
Durch das im September 2016 beschlossene Klimaschutzkonzept und die vom Rat im November 2019 beschlossene Klimaoffensive ergibt sich die Notwendigkeit, städtische Vorlagen offensiv um „klimarelevante Auswirkungen“ zu ergänzen.
Nur so können Ausschuss- und Ratsmitglieder und Verwaltung unmittelbar und sachgerecht die gewichtige und oft vorrangige Bedeutung des Klimaschutzes hinreichend beachten.
Die klimarelevanten Auswirkungen zu beurteilen und zu quantifizieren, ist für die Organisation Umwelt nicht einfach. Unseres Erachtens bietet es sich an, das Kriterium „Klimarelevanz“ wie folgt zu konkretisieren:
- a) CO2- Auswirkungen (erheblich / gering)
- b) Ressourcenverbrauch (erheblich / gering)
- c) Naturverbrauch (erheblich / gering)
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