Antrag: Auch Flüchtlingskinder haben ein Recht auf Spielen!

Aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 13. Juli 2017 an die Bürgermeisterin:

die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt hiermit, im Neubau der Unterkünfte für Geflüchtete in der Heimstraße mindestens einen Raum für Kinder als Spiel-, Bildungs- und Aufenthaltsmöglichkeit einzurichten. Für die Bestandshäuser, die bis Herbst 2017 saniert werden sollen, beantragen wir die  Einrichtung eines Spiel-, Bildungs- und Aufenthaltsraums für Kinder/ Jugendliche im Kellergeschoss (wie bereits in der vorherigen Nutzung erfolgt). Unsere Forderung bezieht sich nicht nur auf eine „niedrige“ Belegung, wenn die Einrichtung nicht voll belegt sein sollte, sondern grundsätzlich für den Betrieb des Wohnheimes, unabhängig von der Belegungszahl. Denn, umso voller und belegter ein Wohnheim ist, desto wichtiger ist nachgewiesener Weise ein gesicherter Ort für Kinder / Jugendliche. Wir stützen diesen Antrag auf „MINDESTSTANDARDS zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften aus Juni 2017“  ausgearbeitet vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Stabstelle Flüchtlingspolitik und  United Nations Children’s Fund (UNICEF) – siehe unten. Die von uns gewünschte Einsicht in die Baupläne hat ergeben, dass im Neubau allgemeine Aufenthaltsräume geben soll, eine explizite Raumplanung für Kinder / Jugendliche innerhalb des Hauses jedoch nicht erfolgt ist. Um den aktuellen Standards an dieser Stelle gerecht zu werden, bitten wir um konkrete Festlegung von Räumlichkeiten für Kinder / Jugendliche, um denen Möglichkeiten einer altersgerechte Entwicklung – zumindest im Rahmen der ohnehin prekären Lebenssituation – anbieten zu können.

Zitierte Textstellen aus dem oben genannten Papier:

Kinderfreundliche Orte und Angebote müssen fester Bestandteil der Einrichtung sein

Kinderfreundliche Orte und Angebote richten sich an alle Kinder in der Flüchtlingsunterkunft (alle Altersgruppen – in der Regel bis 18 Jahre alt). Sie bieten ihnen einen sicheren und geschützten Rückzugsort, in dem sie Stabilität und Halt erfahren, sowie ein anregendes und förderndes Umfeld, in dem sie spielen und lernen können. Kinderfreundliche Orte und Angebote sollen das psychosoziale Wohlbefinden stärken und dabei helfen, das Erlebte besser zu verarbeiten und die innere Widerstandsfähigkeit zu fördern. Kinderfreundliche Orte werden basierend auf einer partizipativen Bedarfsanalyse entwickelt. Diese richtet sich an die Unterkunftsleitung und leitenden Mitarbeiter der Unterkunft sowie an die Bewohner (insbesondere die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern). Die Wohngemeinschaft ist auch in die Umsetzung der Angebote eng eingebunden. Alle Angebote sind alters-, kultur- und geschlechtersensibel zu gestalten.

Das Konzept der kinderfreundlichen Orte impliziert eine integrierte Raumplanung und -gestaltung unter Einbeziehung von strukturierten Spiel- und Lernangeboten, Erholung, Bildung und psychosozialer Unterstützung für Kinder. Das Verhältnis von Betreuungspersonal und Kindern sollte sich an dem gesetzlich festgelegten KiTa-Betreuungsschlüssel orientieren. Das eingesetzte Personal sollte über entsprechende (sozial-) pädagogische Qualifikationen und Kenntnisse in den Bereichen Kinderschutz, psychologische Ersthilfe sowie kindliche Entwicklung verfügen. Der Einsatz von Ehrenamtlichen sollte immer nur in Zusammenarbeit mit Hauptamtlichen erfolgen.

Die Hauptverantwortung für die kinderfreundlichen Orte und Angebote liegt bei qualifizierten Fachkräften/Mitarbeiter der Unterkunft. Es muss innerhalb der Einrichtung mindestens einen Hauptverantwortlichen für die kinderfreundlichen Orte geben. Unter anderem betreut dieser Mitarbeiter die in dem Bereich tätigen hauptamtlichen Mitarbeiter, Eltern und ehrenamtlich Tätigen. Diese Person sorgt außerdem für die Instandhaltung der Einrichtung und die Bereitstellung notwendiger Materialien…

Wie im „Handlungsleitfaden der Stadt Ennepetal für die Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen“ niedergeschrieben, gilt für diesen Personenkreis folgende Formulierung (vgl. Seite 15): Kinder und Jugendliche aus Familien, die durch das Fluchtgeschehen ohnehin schon belastet und teilweise traumatisiert sind …Auch diese Erkenntnis spricht für den oben beschriebenen notwendigen Schutzraum für Kinder / Jugendliche auch und gerade in einem Flüchtlingswohnheim.
Das von der Verwaltung an gleicher Stelle erwähnte Schutzkonzept der Frauenberatung.EN fordert im Übrigen ebenfalls einen gesonderten Raum für Kinder und Jugendliche in Flüchtlingsheimen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Backhoff
Bündnis 90 / Die Grünen

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