Beteiligung von Kindern ist ein gesetzlicher Auftrag und muss als Grundrecht standardisiert – auch in Kommunen – geregelt werden

Fridays for future macht es vor – Jugend ist deutlich politischer, als gemeinhin angenommen.

Gerne haben wir Grünen das KIDS Projekt in Ennepetal unterstützt. Drei Schülerinnen aus Ennepetal nahmen Ende 2019 regelmäßig an politischen Terminen unserer Fraktion teil. Petra Backhoff, unsere stellvertretende Fraktionsvorsitzende, freute sich über das starke Interesse der Schülerinnen in Fragen rund um kommunale Belange: „Ich war erstaunt, wie aufgeweckt und gut informiert nachgefragt wurde. Das macht Hoffnung für die Zukunft“, so die Zusammenfassung.

Allgemein wurde das Projekt sowohl von den beteiligten SchülerInnen (es waren ausschließlich junge Frauen) und den beteiligten PolitikerInnen beim Abschlusstreffen sehr positiv beurteilt. Beim Austausch wurde zudem deutlich, dass alle beteiligten Personen sich eine Fortführung des Projektes wünschen. Die Runde sprach sich eindeutig für eine jährliche Wiederholung aus.
Dies wiederholten die Grünen Fraktionsmitglieder deutlich bei der Sitzung des Schulausschusses am 29. Januar 2020. Anders als der Vorschlag der Verwaltung (alle zwei Jahre) machten sich die Grünen für eine Wiederholung des Projektes im Abstand von einem Jahr stark. „Um junge Menschen für politische Themen hier vor Ort zu begeistern und in ihren Mitwirkungsmöglichkeiten zu stärken, braucht es regelmäßige Anlässe“, so Backhoff.
Neben dem Schülerprojekt könnten aus Sicht der Grünen weitere Maßnahmen, wie z.B. ein Kinder- und Jugendparlament, einer Anstrengung wert sein. Das Interesse der SchülerInnen scheint gegeben. „Das Schülerprojekt sieht die Beteilung pro SchülerIn für drei Wochen vor, ein Schülerparlament hingegen hat eine deutlich längere Amtszeit und somit auch nachhaltigere Gestaltungsmöglichkeiten“, so die Grünen.

Letztendlich muss klar sein: Die UN-Kinderrechts-Konvention ist 2010 vollumfänglich von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden. Diese Konvention sieht bzgl. des Mitspracherechtes in Artikel 12 vor:
Es geht um Angelegenheiten, Maßnahmen und Entscheidungen, die Kinder persönlich oder als Gruppe betreffen. Aber: Neben unmittelbaren Angelegenheiten wie z.B. in den Lebensbereichen Schule oder Familie schließt dies auch Angelegenheiten ein, die Kinder mittelbar betreffen – wie z.B. Stadtplanung. So muss grundsätzlich geprüft werden, ob Kinder betroffen sind. Dabei müssen Kinder nicht jedes Detail verstehen. Es genügt ein einfaches Verständnis des Sachzusammenhangs.
Heißt also: Die Beteilung von Kindern ist keine freiwillige Sache, sondern geltendes Recht. Wir Grünen möchten daran nicht nur erinnern, sondern werden dies einfordern.

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