🏗️ Bebauungskonzept „Haus Bergfried“ – unsere Frage zum Artenschutz 🌳
Im April 2025 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung das Bebauungskonzept für das Grundstück „Haus Bergfried“ an der Büttenberger Straße mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Investor eine Planungsvereinbarung zur Bauleitplanung abzuschließen.
Der Westfalenpost vom 6. Januar 2026 ist zu entnehmen, dass auf dem Privatgrundstück bereits umfangreiche Baumfällungen erfolgt sind. Gleichzeitig ist von der Einhaltung „bestimmter Vorgaben“ die Rede – ob mit oder ohne sogenannten „Bau-Turbo“.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für uns wichtige Fragen:
👉 Wie kann eine Artenschutzprüfung nachträglich erfolgen, wenn bereits Rodungsarbeiten durchgeführt wurden?
👉 Wann findet eine politische und verwaltungsseitige Auseinandersetzung zum Umgang mit dem „Bau-Turbo“ statt?
🗓️ Wir bitten um Beantwortung und Stellungnahme in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 15. Januar 2026.