Unsere Fraktion beantragte im April 2026, den Gehweg an der Neustraße auf Höhe des Kindergartens am MGH sicherer zu machen. Eine bauliche Abgrenzung zur Fahrbahn sollte Fußgänger schützen.
In ihrer Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Verkehr am 7. Oktober begründet die Verwaltung, warum sie diesen Schutz ablehnt:
„Die Neustraße ist in dem v. g. Bereich durch den Fahrzeugverkehr stark frequentiert. […] Insgesamt wird der Gehweg in diesem Bereich von zu Fuß Gehenden relativ schwach frequentiert; überwiegend wird er durch Radfahrende genutzt. Diese Nutzung ist jedoch an der Stelle unzulässig. Der Gehweg kann auch nicht für den Radverkehr freigegeben werden, da er die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt; insbesondere ist das Geländer zur Ennepe für eine Freigabe für den Radverkehr zu niedrig.“
Soweit die Ausgangslage. Dann beginnt die Rechnung:
„Die Breite des Gehwegs beträgt im Bereich des MGH durchschnittlich ca. 1,50 m. Die zu errichtende Abgrenzung ist ca. 0,10 m breit. Die Abgrenzung muss zudem mit einem Abstand von 0,50 m zur Fahrbahn montiert werden. Die verbleibende Restgehwegbreite betrüge somit lediglich noch 0,90 m und wäre hierdurch für Begegnungsverkehr grundsätzlich ungeeignet.“
Daraus leitet die Verwaltung ab:
„Der Gehweg wird durch zu Fuß Gehende überwiegend nicht genutzt, jedoch widerrechtlich durch Radfahrende. Aufgrund der geringen verbleibenden Restgehwegbreite von 90 cm nach Einbau einer Absperrung zur Fahrbahn ist es hinreichend wahrscheinlich, dass Radfahrende an der Absperrung hängen bleiben können, auf die Fahrbahn stürzen und durch den Verkehr erfasst werden. Die Verwaltung empfiehlt daher, zum jetzigen Zeitpunkt keine bauliche Abgrenzung zu errichten.“
Liebe Verwaltung, unsere Frage lautet: Wer soll hier eigentlich geschützt werden – und wovor?
Die Neustraße ist stark befahren. Der Gehweg liegt direkt daneben. Trotzdem soll eine Abgrenzung unterbleiben, weil Radfahrende, die den Gehweg laut Verwaltung gar nicht benutzen dürfen, an ihr hängen bleiben und auf die Fahrbahn stürzen könnten.
Damit wird das Verhalten der Radfahrender zum Argument gegen eine bauliche Maßnahme, die Fußgänger schützen soll. Die Gefahr für die einen rechtfertigt demnach, den Schutz der anderen zu unterlassen.
Hinzu kommt: Warum rechnet die Verwaltung mit einem Abstand von 50 Zentimetern zwischen Abgrenzung und Fahrbahn? An keiner Stelle in Ennepetal konnten wir diesen Abstand ermitteln. Üblich sind nach unseren Messungen etwa 20 bis 25 Zentimeter. Das würde die Rechnung deutlich verändern. ![]()
Und noch eine Frage: Unabhängig davon, ob Kindergartenkinder für Ausflüge in den Wald sinnvollerweise regelmäßig den ALDI-Parkplatz nutzen sollten – warum wird eine naheliegende Maßnahme zum Schutz von Fußgängern mit einer derart fragwürdigen Berechnung abgelehnt?
Die Verwaltung erklärt den Bürgersteig für zu gefährlich, um ihn sicherer zu machen. Sie nimmt ein mögliches Risiko für Radfahrende zum Anlass, auf den Schutz der Fußgänger zu verzichten. Kindergartenkinder sollen den ALDI-Parkplatz nutzen.
Ein sachlicher Austausch zu unseren Rückfragen fand im Ausschuss nicht statt. Als Begründung wurde vorgetragen: „Wir sind anderer Meinung.“