0

Die Rolle der Kommunen in der Schulentwicklung stärken.

Die Rolle der Kommunen als Schulträger hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Mit dem Modellvorhaben selbstständige Schule, mit der Einführung von Bildungsstandards, teilzentralen Prüfungen und der Qualitätsanalyse an den Schulen wurde ein tiefgreifender Wandel in der Steuerung des Schulsystem eingeleitet, der die Kommunen im Rahmen der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften vor neue Herausforderungen stellt. Nicht zuletzt mit der Einführung der offenen Ganztagsschule hat sich gezeigt, dass die traditionelle und immer noch im nordrhein-westfälischen Schulgesetz festgeschriebene Trennung “innerer” und “äußerer” Schulangelegenheiten überholt ist und die Schulträger sich bereits heute weit über die gesetzlichen Anforderung im Schulbereich engagieren. Die quantitative Frage der Versorgung mit Schulraum und der sächlichen Ausstattung lässt sich von der Frage, was in den Schulen bei oder mit dieser Ausstattung qualitativ geschieht nicht trennen. Für die Weiterentwicklung von Schulen ist es notwendig, die inneren und äußeren Schulangelegenheiten in einer pädagogischen Perspektive für die jeweilige Einzelschule – eingebettet in eine regionale Bildungslandschaft – zusammen zu führen.

 

Immer mehr Kommunen nehmen die Herausforderungen in der Bildung offensiv an. In der Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages vom November 2007 wird eingefordert, die Verantwortung der Städte in der Bildung zu stärken. In der Erklärung heißt es: “Ausgangspunkt für Bildungsprozesses in den verschiedenen Lebensphasen ist die kommunale Ebene. Hier entscheidet sich Erfolg oder Misserfolg von Bildung, werden die Grundlagen für berufliche Perspektiven, gesellschaftliche Teilhabe und gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der Region gelegt.” Die Städte werden aufgefordert, ihre Gestaltungsmöglichkeiten noch offensiver zu nutzen, da sie “von den Fehlentwicklungen in der Bildung ebenso betroffen sind, wie sie von den Ergebnissen profitieren.”

 

Mit dem Schulgesetz der Landesregierung wurden allerdings die Kompetenzen der Kommunen im Bereich der Schulentwicklung nicht erweitert, sondern faktisch eingeschränkt. So wurde es den Kommunen untersagt, über die Festlegung der Grundschulbezirke zu entscheiden und auch die Möglichkeiten, Schulverbünde zu gründen, wurden eingeschränkt. Die überholten Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen im Schul- und Bildungsbereich wurden nicht verändert und damit nicht zukunftsfähig gestaltet. Es wurden jedoch “im Gegenzug” noch mehr Lasten auf die kommunale Ebene verlagert, als Beispiel seien hier die Folgen der Schulzeitverkürzung am Gymnasium genannt.

Die nordrhein-westfälische Schulpolitik muss auf den Ausbau der Handlungsmöglichkeiten der Kommunen und deren Nähe zu den lokalen und regionalen Besonderheiten und Herausforderungen setzen. Dies erfordert eine neue Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Land, Kommunen und Schulen. Die

Zuständigkeit für die Schulen soll auch formal kommunal sein, sodass die demokratische Entscheidung und Kontrolle bei den Schulträgern liegt.

 

Der Rat der Stadt Ennepetal fordert die Landesregierung auf, den Kommunen größere Verantwortung und größere Freiheit im Bereich der Schulentwicklung zukommen zu lassen.

 

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>