Antrag: Prüfung einer Gestaltungssatzung für Verbot von Steingärten in Neubaugebieten

Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt hiermit:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob es juristisch vertretbar ist, für neue Bauvorhaben künftig folgende Festlegung zu treffen: „Außenflächen müssen begrünt oder bepflanzt werden, sofern das nicht einer anderen zulässigen Verwendung entgegensteht“. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, bei der Neuanlage von Gärten in bestehenden Wohngebieten Steingärten zu verhindern (z.B. Änderung der      Satzungen oder bestehender Bebauungspläne). Die Stadtverwaltung wird zudem gebeten, eine Aufklärungskampagne zum Umweltnutzen der Vorgärten ins Leben zu rufen.

Begründung:    

Durch die oben genannte Festlegung soll der Verschotterung der Vorgärten in Ennepetal entgegengearbeitet werden. Z.B. die Stadt Bremen strebt ein solches Vorgehen an. In den Städten Dortmund, Xanten, Hagen und Heilbronn ist es bereits realisiert. In zahlreichen anderen Kommunen gibt es Vorstöße, deren Vorbild zu folgen.

  • Angesichts von Hitzesommern und Starkregenereignissen wird das kleinräumige Stadtklima davon profitieren. Immer mehr Städte kommen zu der Einsicht, dass sie mehr Grün brauchen: Verbaute Städte heizen sich immer weiter auf und kühlen nachts nicht mehr ab. Steingärten verstärken diesen negativen Effekt. Sie heizen sich im Sommer stärker auf als naturnahe Gärten. Die in den Steinen gespeicherte Wärme wird über Nacht abgegeben und wirkt so der erfrischenden Abkühlung entgegen. Pflanzen dagegen kühlen ihre Umwelt eher ab, weil sie Wasser verdunsten. Der Boden in Steingärten kann zudem kein Wasser speichern und es fehlen darin große Pflanzen, die Schatten spenden. Die Aufheizung der Städte gefährdet die Gesundheit von Menschen mit Kreislaufproblemen.
  • Auf Grünflächen fühlen sich sowohl Bodenorganismen als auch Insekten und

Singvögel wohl. Die Maßnahme dient also nicht nur der Klimaverbesserung, sondern auch der
Artenvielfalt. Im Idealfall bieten begrünte Flächen den Tieren, die in den monotonen, von der industriellen Landwirtschaft geprägten Landschaften nicht überleben können, Nahrung, Unterschlupf und Raum für die Kinderstube.

  • In Steingärten kann zudem das Wasser nicht mehr gut abfließen, weil Beton oder

Folie unter den Schottergärten dies verhindern. Auch die NRW-Umweltministerin Ursula
Heinen-Esser (CDU) sieht das ähnlich. Im Rahmen einer Umweltministerkonferenz am 10. Mai 2019 betonte sie, dass sie versiegelte Vorgärten auch darum für problematisch hält, weil das Wasser bei Starkregen nicht richtig abfließen könne. Volle Keller und Kanäle seien die Folge. Sie betonte, die Kampagne der Umweltminister solle der Sensibilisierung dienen. Ein Verbot sei eine Frage der kommunalen Satzungen.

1 Kommentar

  1. Andreas Urstadt

    Etymologisch kommt Garten auch von Burg. My home is my castle. Die Etymologie deckt verborgenen Sinn gut auf. Das Neubaugebiet von Büttenberg ist ein einziger Steingarten, teils Felsgarten mit sehr großen Blöcken. Burgbau ist an sich schon etwas Reaktionäres, es zeigt die Mentalität derer, die sich massenhaft sowas zulegen, ein Nachbar nach dem anderen Nachbar. Früher gehörten zu Burgen Efeu, Kräutergarten usw. Es fehlt jede Neoromantik bei den neuen Steingärten, eher ist es moderne Leere, auch mentale Leere. Je größer die Variabilität, desto größer die Viabilität, die Lebendigkeit. Steingärten sind so eher Sarkophage aus Stein. Was auch viel über die aussagt, die das nicht verstehen wollen. Freiwilligkeit hat in Büttenberg gar nicht funktioniert, einer nach dem anderen machte so weiter und das derart, dass es sogar wie vorgeschrieben aussieht.

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